Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel
Autor: Patric von Reding – Leiter INSTITUT TREUHAND 4.0
TREUHAND|SUISSE hat am 23. März 2021 die Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben eingereicht.
TREUHAND|SUISSE sieht ein grosses Bedürfnis in der Ausweitung des E-Governments und unterstützt das Bestreben, die bereits lancierten E-Services weiter effizient voranzutreiben. Dies ist aber nur möglich, wenn klare Voraussetzungen über die zu verwendenden Mittel geschaffen werden, damit ein Datenaustausch mit der nötigen Effizienz ermöglicht wird.
Entscheidend muss sein, dass die angestrebte Neuregelung klare Standards vorgibt, die es allen Beteiligten ermöglichen, auf diesen klaren Voraussetzungen aufzubauen und dann eine übergreifende, effiziente Datennutzung zu realisieren. Auch ist es wichtig, bei diesen Neuregelungen die Standards für die Zukunft bereitzustellen resp. zu definieren, damit barrierefreie Weiterentwicklungen bezüglich neuer Anforderungen einfach und dynamisch durchführbar sind.
Open Government Data (OGD)
TREUHAND| SUISSE findet, dass die freie Weiterverwendung und das Zugänglichmachen von Verwaltungsdaten von grossem Nutzen ist, sofern kein überwiegendes legitimes Schutzinteresse besteht. Die Steigerung der Wertschöpfung bei der Verwendung der OGD wäre enorm und führt zu vielen Weiterentwicklungen von Behördendienstleistungen für die Bevölkerung, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft.
Dies setzt aber die klare Definition der Standards für den medienbruchfreien Datenaustausch voraus. Es ist wichtig, dass diese Zusatzdienstleistungen für die entsprechenden Verwaltungen nur einen marginalen Mehraufwand generieren, aber Dritten diese Nebentätigkeit der Verwaltungen einen grossen Nutzen bringen.
Betrieb von elektronischen Behördendiensten durch den Bund
TREUHAND| SUISSE sieht im Betrieb von Basisdiensten durch den Bund und den E-Services sowie der Verbindlicherklärung von Standards durch den Bund ein wichtiges Instrument, die Digitalisierung der Verwaltung zu fördern – mehr noch: diese sind für das Gelingen einer gesamtschweizerischen, funktionstüchtigen «E-Government-Landschaft» von fundamentaler Bedeutung.