Autor: firm-it solutions gmbh – Umsetzungspartner vom Institut Treuhand 4.0
Die Älteren unter uns können sich noch erinnern, wie sich das Leben vor dem 29.06.2007 gestaltete. Aber niemand kann sich – Hand aufs Herz – vorstellen, die Uhr zurückzustellen und in einer Welt vor diesem Datum aufzuwachen. Am 29. Juni 2007 brachte Apple das iPhone auf den Markt. Die Smartphones wirken seitdem prägend. Die elektronische Signatur wird unser Leben gewiss gleichermassen verändern. Denn damit können wie mit der eigenhändigen physischen Unterzeichnung alle gesetzlich verlangten Formen von Willensbekundungen erfüllt werden.
Die eSignatur wird zur Folge haben, dass auf Papier ganz verzichtet werden kann. Das führt zu stark erhöhter Effizienz im Geschäftsverkehr. Ganze Branchen werden sich neu erfinden müssen. Der sicheren elektronischen Archivierung wird grosse Bedeutung zukommen. Und die physische Ablage wird verschwinden.
QES
eSignatur unterscheidet drei Stufen. Die einfache elektronische Signatur (EES) ist eine digitale Signatur mit einer sehr geringen Haftung und Beweiskraft. Mit der fortgeschrittenen digitalen Signatur (FES) unterzeichnet man ohne gesetzliche Verankerung, aber so, dass eine eindeutige Identifikation und Zuordnung des Unterzeichners gewährleistet wird. Der Unterzeichner wird nicht bestreiten können, das Dokument elektronisch signiert zu haben. Ferner wird er nicht behaupten können, dass das Dokument nachträglich noch verändert wurde. Die höchste Stufe wird als qualifizierte elektronische Signatur (QES) bezeichnet. Diese Unterschrift ist gesetzlich mit der handschriftlichen Signatur gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Was eine QES ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (SR 943.03; ZertES). Die Kritik an der Gleichstellung der QES mit der eigenhändigen Unterschrift konnte sich nicht durchsetzen.
EINFACHE ZERTIFIZIERUNG, IDENTIFIKATION UND WILLENSBEURKUNDUNG
eSignatur-Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Technologie bei einer in der Schweiz zugelassenen Akkreditierungsstelle (SAS) für die QES anerkennen zu lassen. Aktuell gibt es in der Schweiz folgende Anbieter: Swisscom (Schweiz) AG, QuoVadis Trustlink Schweiz AG, SwissSign AG, eSignR und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (nur für Behörden).
Die Gleichstellung der QES mit der eigenhändigen Unterschrift ist rechtlich betrachtet umfassend. So werden etwa handelsregisterliche Vorgänge der elektronischen Signatur zugänglich gemacht. Personenmutationen oder Gründungen und Statutenänderungen von Kapitalgesellschaften können also auf dem elektronischen Weg eingetragen werden. Mit der WebApp von firm-it wird der Vorgang mit eSignatur ab Q1.2023 gelingen.
Demnächst wird auch die Beschaffung der QES noch bequemer. Wer mit QES unterschreiben will, kann sich über das Swisscom-Tool online registrieren lassen. Mit der QES nimmt der Formularstress somit ab. Weiter können die gesetzlichen Formerfordernisse elektronisch mühelos erfüllt werden. Schliesslich werden die Vorgänge mit der QES günstiger; gute Aussichten also.
Praktische Informationen zur eSignatur
- Informationen zur Zertifizierung: Swisscom Trust Services
- Wo kann ich die Gültigkeit eines Dokuments prüfen? validator.ch
- Informationen zur Eintragung ins Handelsregister mit eSignatur, Sendung speziell für Treuhänder und Unternehmensberater: 12past12-Webinaraufzeichnung vom 05.07.2022
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